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Aufsichtspflicht bei minderjährigen Vereinsmitgliedern der Basketballabteilung

Nachstehende Regelung , die wir von der Basketballabteilung erhalten haben, gilt ganz bestimmt auch für unsere anderen Abteilungen, soweit zutreffend.

"Die Aufsichtspflicht des SV 1860 beginnt   a.) beim Training zum festgesetzten Startzeitpunkt der Trainingseinheit mit Betreten der Sporthalle. b.) bei Heimspielen zum festgesetzten Treffzeitpunkt mit Betreten der Sporthalle. c.) bei Auswärtsspielen mit Übergabe des/der Minderjährigen am Abfahrtstreffpunkt zur vorgegebenen Zeit.

Die Aufsichtspflicht endet bei Training und Heimspielen zum festgelegten Ende des Trainings bzw. zum Ende des Spiels mit Verlassen der Sporthalle.Bei Auswärtsspielen endet die Aufsichtspflicht bei Rückankunft an dem vorher bekanntgegebenen Ort.

Wir weisen explizit darauf hin, dass die Aufsichtspflicht vor Betreten und nach Verlassen der Halle (Umkleidekabinen, An- und Abreise) bei den Erziehungsberechtigten liegt. Das Betreten der Sporthallen ist nur bei Anwesenheit eines Übungsleiters bzw. einer Übungsleiterin gestattet." 

S3110010 klein


 

Kontakt Basketball

Ben Stumpf
Tel.: 0177 4808982
E- Mail: benstumpf@gmx.de

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