Skip to main content
Disc Golf im SVM

Benutzungsordnung

Höchstes Gebot ist die Rücksichtnahme auf Fußgänger, Radfahrer, Autos, Tiere und der schonende Umgang mit der Natur. Disc Golfer lieben die Natur und verhalten sich entsprechend! Zweige dürfen nicht abgebrochen und nicht für einen Wurf beiseite gehalten werden. Dies ist Teil der Spielregeln und gilt für jede Art von Hindernissen, auch wenn sie nur übergangsweise und / oder zufällig auf der Anlage stehen.

MitspielerInnen stehen immer HINTER der / dem Werfenden. Jeder muss sich VOR dem Werfen vergewissern, dass sich NIEMAND auf der Spielbahn befindet. Nur eine freie Bahn darf bespielt werden. Verweilende Passanten sind freundlich auf die Beachtung der fliegenden Disc hinzuweisen und zu schützen. Insbesondere bei Kindern und älteren Menschen ist zu bedenken, dass sie auch bei Beobachtung der Flugbahn der Disc vielleicht nicht ausweichen werden / können. In solchen Fällen darf nicht geworfen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Discs nicht zum Auffangen geeignet sind. Scheiben dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr niemals mit der Hand abgewehrt werden!

Jede / jeder SpielerIn ist für Sach- und Personenschäden persönlich haftbar! Ais diesem Grund ist eine gültige Haftpflichtversicherung Voraussetzung, um den Parcours nutzen zu dürfen. Disc Golfen ist für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. Entstehender Müll ist mitzunehmen. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und ist bei Dunkelheit, Nebel sowie Gewitter untersagt. Auch das Spielen unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht erlaubt.

Es erfolgt kein Winterdienst. Bitte hab Verständnis, dass bei Hochwasser, bei Veranstaltungen und im Winter die betroffenen Bahnen außer Betrieb genommen werden oder als gesperrt gelten. Informationen dazu findest Du auf www.facebook.de/DiscGolfMinden. (Diese Seite ist ohne Facebook-Account frei zugänglich!)

Die Bahnen 15-18 befinden sich auf einem Sportplatz. Hunde sind auf diesem Platz nicht erlaubt und müssen ggf. vor dem Platz angebunden werden, bis die Bahnen absolviert sind.

Die Durchführung von Workshops und offiziellen Turnieren ist dem Betreiber der Anlage vorbehalten. Der SV 1860 Minden e. V. ist berechtigt, von regelmäßig auf dem Parcours spielenden Vereinen oder Gruppen mit professionellen Trainingsabsichten ein Nutzungsentgeld zu erheben.

Der SV 1860 Minden e. V. ist Betreiber der Anlage und fordert uneingeschränkt zur Berücksichtigung dieser Benutzungsordnung auf. Anderenfalls wird der / dem entsprechenden SpielerIn ein Nutzungsverbot für den Parcours ausgesprochen.

Ein Beispiel:
Sollte eine Spielbahn bereits beim Aufbau der Mindener Messe vorzeitig von einem Fahrzeug belegt sein, gilt diese Bahn als sofort gesperrt und darf nicht bespielt werden! Gleiches gilt beispielsweise für Wohnwagen oder Zelte auf dem Sportplatz an Bahn 15-18. Bitte setze Deine Spielrunde ggf. an der nächsten bespielbaren Bahn fort.

Einen Überblick über die Termine, zu denen im Jahresverlauf Bahnen gesperrt werden, findest Du hier!



Hundeverbotsschild 550
Der SV 1860 Minden e.V. bittet um Berücksichtigung des Hundeverbots auf den Spielbahnen 15 bis 18.